Möglichkeit zur Anmeldung wird im Einladungsschreiben an die Mitglieder erläutert
ab 18:45 UhrLiebe Mitglieder,
die ÖDP München ist im letzten Jahr erfreulich stark gewachsen: seit den Kommunalwahlen im März 2020 sind wir viertgrößte Kraft im Münchner Stadtrat. Wir werden verstärkt als Partei wahrgenommen, die nachhaltige, nach vorne gerichtete und ausschließlich am Gemeinwohl orientierte Politik macht und nicht – wie viele andere Parteien – Partikular- bzw. Lobbyinteressen vertritt.
Um auch in Zukunft gut aufgestellt zu sein, wollen wir auf unserem kommenden Stadtparteitag mit Ihnen nicht nur die kommenden Monate besprechen, sondern auch einen neuen, evtl. größeren Stadtvorstand wählen. All unsere Mitglieder sind hierzu stimmberechtigt. Dazu laden wir Sie sehr herzlich ein!
Ausgewöhnliche Zeiten erfordern auch bei uns ein Umdenken und Handeln. Wir bitten vielmals um ihr Verständnis.
Für alle Mitglieder, die dem digitalen Stadtparteitag beiwohnen möchten, müssen sich hierfür per E-Mail bis zum 24.11.2020 anmelden (siehe Einladungsschreiben).
Nach ihrer Anmeldung bekommen Sie rechtzeitig ihre Anmeldedaten und den Link zum digitalen Raum per Mail zugesandt.
Folgende Tagesordnung wird für den Stadtparteitag am 26.11.2020 vorgeschlagen:
1._Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Wahl eines Tagungspräsidium
3. Wahl eines Wahlausschusses aus drei Personen
4. Beschluss über die Tagesordnung
5. Bericht des bisherigen Stadtvorstandes und Entlastung
6. Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung
7. Beschluss über die Satzungsänderungen
8. Beschluss über die Größe des Stadtvorstandes
9. Neuwahl des Stadtvorstands
10. Neuwahl der Rechnungsprüfer
11. Nachwahl der Landesparteitagsersatzdelegierten
12. Neuwahl der Delegierten zum Landeshauptausschuss (4 Personen)
13. Neuwahl der Ersatzdelegierten zum Landeshauptausschuss (4 Personen)
14. Sonstiges
Wenn Sie als Vorstandsmitglied oder Delegierte(r) zur Verfügung stehen würden, aber nicht an der Versammlung teilnehmen können, senden Sie uns einfach eine formlose Einverständniserklärung mit
Ihrer Unterschrift, wahlweise eingescannt als
Zu TOP 7:
a) Die Satzung des Stadtverbandes wird in § 8 Abs. 2 geändert. Die nachfolgend fett gedruckten Worte werden neu eingefügt:
(2) Der Stadtvorstand hat mindestens fünf sechs Mitglieder:
a) die Stadtvorsitzende bzw. den Stadtvorsitzenden oder zwei gleichberechtigte Stadtvorsitzende
b) zwei stellvertretende Stadtvorsitzende
c) die Stadtschatzmeisterin bzw. den Stadtschatzmeister
d) einen stellvertretende Stadtschatzmeisterin bzw. einen stellvertretenden Stadtschatzmeister
e) die Stadtvorsitzende bzw. den Stadtvorsitzenden der Jungen Ökologen (JÖ).
Der Stadtparteitag beschließt, ob eine Stadtvorsitzende bzw. ein Stadtvorsitzender oder zwei gleichberechtigte Stadtvorsitzende gewählt werden. Der Stadtparteitag kann den Stadtvorstand auf Antrag um weitere Vorstandsmitglieder vergrößern.“
b) Die Satzung des Stadtverbandes wird in § 9 Abs. 4 geändert. Die nachfolgend fett gedruckten Worte werden geändert:
„Stadtbezirks- und Stadtteilsprecher Stadtbezirks- und Stadtteilansprechpartner
1.) Der Stadtvorstand kann für Stadtbezirke und Teile von Stadtbezirken (Stadtteile) Sprecherinnen bzw. Sprecher und stellvertretende Sprecherinnen bzw. Sprecher Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner und stellvertretende Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner ernennen und abberufen, solange dort keine Ortsverbände bestehen. Sie sind an seine Weisungen gebunden.
2.) Aufgabe der Sprecherinnen bzw. Sprecher Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner ist es, Ansprechpartner für örtliche Angelegenheiten zu sein die Parteiarbeit vor Ort zu koordinieren und die Partei vor Ort in der Öffentlichkeit zu vertreten repräsentieren.“