Pressemitteilung
Auf Parkbank sitzen und sich sonnen ist erlaubt – ÖDP München-Chef wird in allen Belangen rehabilitiert
Landgericht weist Polizei und Amtsgericht in die Schranken: In einem deutlichen Urteil wurde dem ÖDP-Stadtvorsitzenden Thomas Prudlo Recht gegeben.
Der Freiheitsentzug war rechtswidrig.
Der ÖDP München-Chef wurde im April 2020 für einige Stunden arrestiert, weil er auf dem Königsplatz auf einer Parkbank saß, sich sonnte und ein Buch las. Weder sein Einspruch beim Kreisverwaltungsreferat noch beim Amtsgericht war erfolgreich. Nun hat das Landgericht München ein deutliches Urteil zugunsten von Prudlo ausgesprochen. Dabei verstieß er nach Meinung des Landgerichts in keinster Weise gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, weil er alleine sitzend weder jemanden gesundheitlich gefährdete und zudem der Gesetzgeber nie erläuterte, wie die genaue Form des Frischluftholens auszusehen hat.
„Ich hatte davor beobachtet, dass eine alte Frau von der Polizei aufgefordert wurde, die Parkbank zu verlassen. Das fand ich unmöglich. Joggen sei erlaubt, aber auf der Parkbank sitzen und die ersten Sonnenstrahlen im Frühjahr einsammeln nicht. Soll jetzt eine achtzigjährige Frau joggen, um an die frische Luft und in die Sonne zu dürfen?“, so Thomas Prudlo.
Fragwürdige Auslegungen
„Wie kommt man überhaupt dazu, die Verordnung so auszulegen?“ fragt sich die ÖDP München. Obwohl nach diesem Vorfall das Innenministerium das Parkbanksitzen ausdrücklich erlaubte, blieb das KVR als auch das Amtsgericht dabei, neben dem Arrest ein Bußgeld von 350 € zu verlangen.
Wir und der Großteil der Bevölkerung trägt viele Maßnahmen mit. Aber für unsinnige Einschränkungen und Grundrechtsverletzungen haben wir keinerlei Verständnis. Hier wird die ÖDP immer Anwalt der Grundrechte und der Menschen sein, die sich gegen obrigkeitsstaatliche Tendenzen erwehren müssen. „Der Staat darf nicht in der allgemeinen legitimen Absicht, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, jedweden Grundrechtseingriff von beliebiger Schwere vornehmen.“ Das sagt auch der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier (NZZ, 20. Oktober 2020).
In diesem Zusammenhang zeigt der ÖDP München-Chef wenig Verständnis für eine ganze Reihe von Regelungen, die jüngst erlassen wurden. „Warum werden denn Reithallen oder Tennishallen gesperrt? Das macht doch überhaupt keinen Sinn,“ so die ÖDP. Mehr Frischluft und mehr Abstand gehen doch gar nicht. Es ist doch völlig absurd, überfüllte U-Bahnen zuzulassen und dann solche Sportarten zu unterbinden. Das sagt einem doch allein schon der gesunde Menschenverstand.
Auch fragt sich die ÖDP München:
- Warum 35 oder 50 Fälle an Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen?
- Wer hat diese Zahlen festgelegt? Das sind Zahlen, die zum Teil auf die Kapazitäten der Gesundheitsämter ausgerichtet sind. Sind die Kapazitäten überall gleich, so dass man für das ganze Bundesgebiet dieselben Zahlen anwendet und daran die Grundrechtseinschränkungen knüpft?