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Pressemitteilung

Bayerischer Jugendring schränkt willkürlich Wahlmöglichkeiten ein"

Hollemann: "Bayerischer Jugendring schränkt willkürlich Wahlmöglichkeiten ein"

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) hat beim Verwaltungsgericht München eine einstweilige Anordnung gegen den Bayerischen Jugendring (BJR) beantragt. Die ödp will erreichen, dass sie in den vom Jugendring verbreiteten Wahl-O-Mat zur Landtagswahl aufgenommen wird, der am 9. September starten soll und bei der letzten Landtagswahl von 90.000 jungen Leuten genutzt wurde.

Das Bayerische Kultusministerium hat sich bereits letzte Woche nach einem gleichlautenden Antrag der ödp aus dem Projekt zurückgezogen. Der Bayerische Jugendring beharrt dennoch darauf, den Wahl-O-Mat in eigener Regie ohne die ödp zu verbreiten. "Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist der BJR zur Überparteilichkeit verpflichtet. Warum tut der BJR die ödp als Spielverderber ab?" fragt der Münchner ödp-Landtagskandidat Markus Hollemann.

Hollemann legt Wert auf die Feststellung, dass sich dieser Antrag "nicht gegen die hervorragende Arbeit der Kreis- und Stadtjugendringe richtet. Wir können es aber nicht hinnehmen, dass einige Funktionäre des Jungendring-Dachverbandes in vorauseilendem Gehorsam gegenüber der Staatsregierung einen Mitbewerber um die Gunst der Wähler ausklammern." Die ödp wolle auch nicht den Wahl-O-Mat verhindern, sondern wie die anderen Parteien beteiligt werden.

Die ödp sei beim Wahl-O-Mat "zu Unrecht ausgeschlossen worden", erklärt Hollemann: "Das Kultusministerium hat sich deshalb nach dem Einspruch der ödp aus dem Projekt zurückgezogen. Das zeigt, dass wir völlig richtig liegen. Der Wahl-O-Mat vermittelt den jungen Wählern in seiner jetzigen Fassung nur einen Ausschnitt der Wahlmöglichkeiten."

Beim Wahl-O-Mat handelt es sich um eine elektronische Befragung zu tagespolitischen Themen. Am Ende wird dem Nutzer mitgeteilt, welche Partei zu den Antworten passt. Die Landeszentrale hatte dabei nur die Landtagsparteien sowie FDP, Freie Wähler und Die Linke berücksichtigt, die ödp jedoch außen vor gelassen.

"Wenn Gruppierungen ausgeschlossen werden, dann sollte dies an Kriterien wie der Verfassungstreue fest gemacht werden. Dass der zur Überparteilichkeit verpflichtete BJR der ödp mit ihren inzwischen 324 bayerischen kommunalen Mandaten die Beteiligung verweigert, ist unverständlich und nicht hinnehmbar. Die umbenannte SED - ?Die Linke' - wird in mehreren Bundesländern vom Verfassungschutz beobachtet und kommt in Bayern nur auf 42 Mandatsträger", so der Landtagskandidat der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp). Hollemann weiter: "Ein Beispiel wie unabhängige und vollumfängliche Informationen zur Landtagswahl vermittelt werden können ist das Online-Portal www.kandidatenwatch.de".

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