Pressemitteilung
EU-Reformvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht
„Es geht um nichts Geringeres als den Fortbestand unserer Demokratie.” Das sagt Prof. Dr. Klaus Buchner, Bundesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) und Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den EU-Reformvertrag
Seine Klage und die des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler werden am 10. und 11. Februar vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Zum Inhalt der Klage sagt Buchner: „Ein Kritikpunkt am Reformvertrag ist die vertraglich festgelegte Möglichkeit von Kampfeinsätzen der Bundeswehr, die nicht der Verteidigung dienen.” In der Praxis könne dies bedeuten, dass die Europäische Union in einen fremden Staat einmarschiert, um die Kontrolle über die Ölreserven zu bekommen, befürchtet Buchner. Zudem kritisiert er, dass sich die Mitgliedsstaaten der EU vertraglich verpflichten müssen, militärisch aufzurüsten. Um dies zu kontrollieren, soll eine Europäische Rüstungsagentur eingerichtet werden. Buchner dazu: „Die Rüstungsagentur kann Sanktionen gegen Staaten aussprechen, die sich weigern, aufzurüsten. So erhält die Rüstungslobby Einfluss auf die Industriepolitik der Einzelstaaten und demokratische Entscheidungsstrukturen werden ausgehebelt.”
Weiterer Kritikpunkt des ödp-Politikers am Reformvertrag ist die völlige Aushöhlung der Rechte des Bundestages. „Schon jetzt sind 80 Prozent der deutschen Gesetze Vorgaben aus Brüssel. Wenn der Reformvertrag in Kraft tritt, sollen der EU fast alle Hoheitsrechte übertragen werden und die nationalstaatliche Souveränität wird vollends ausgehebelt.” Am Nachmittag des 10. und 11. Februar wird Prof. Buchner in Karlsruhe Pressekonferenzen zu den Ergebnissen geben. Näheres hierzu erfolgt nächste Woche in einer gesonderten Mitteilung.
Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)
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