Pressemitteilung
ÖDP appelliert an die Regierung von Oberbayern: „Lassen Sie die ÖDP zur Wahl zu!“
Pressemitteilung vom 14.02.2014
Die Kritik an den hohen Hürden für Bezirksausschuss-Kandidaten wird lauter. Während die ÖDP offiziell Beschwerde gegen die Zulassungsschranken zur Wahl eingelegt hat, appelliert Leo Meyer-Giesow vom Münchner ÖDP-Stadtvorstand an den Beschwerdeausschuss bei der Regierung von Oberbayern: „Lassen Sie die ÖDP-Wahlvorschläge zu den Bezirksausschusswahlen 2014 jetzt antreten, damit keine Wahlwiederholung nach einer gerichtlichen Überprüfung nötig wird.“
Die Münchner ÖDP will mit 15 eigenen Wahlvorschlägen zu den Bezirksausschusswahlen in den Münchner Stadtbezirken 1 (Altstadt-Lehel), 2 (Ludwigsvorstadt), 3 (Maxvorstadt), 5 (Au-Haidhausen), 6 (Sendling), 7 (Sendling-Westpark), 12 (Schwabing-Freimann), 15 (Trudering-Riem), 17 (Obergiesing-Fasanengarten), 18 (Untergiesing-Harlaching), 19 (Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln), 22 (Aubin-Lochhausen), 23 (Allach-Untermenzing), 24 (Feldmoching-Hasenbergl), 25 (Laim) antreten. Die Listen wurden durch den Münchner Wahlausschuss nicht zur Wahl zugelassen, obwohl in den Eintragungsstellen innerhalb von zwei Wochen 402 Bürgerinnen und Bürger aus diesen Stadtbezirken für die Zulassung unterschrieben haben.
Die ÖDP hat – wie in der Pressemitteilung von 04. Februar angekündigt – fristgerecht Einwendungen gegen die Nichtzulassung zur Wahl beim Beschwerdeausschuss der Regierung von Oberbayern erhoben. Hauptkritikpunkte sind, dass es nur in wenigen Stadtbezirken Eintragungsstellen gibt und bei der Berechnung der Unterschriftshürden die Stadtbezirke als eigenständige Gemeinden statt als Teilgebiete der Landeshauptstadt München gewertet werden.
Obwohl es im gemäß Art. 60 Abs. 3 Satz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) sinngemäß auf die Bezirksausschussswahlen anzuwendende § 36 Abs. 3 Satz 2 Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlordnung – GLKrWO) heißt, dass in jeder Gemeinde mindestens ein Eintragungsraum eingerichtet werden muss, hat die Stadt München nur in sechs von fünfundzwanzig Stadtbezirken Eintragungsstellen eingerichtet.
Zugleich hat die Stadt München die Menge der notwendigen Unterstützungsunterschriften so berechnet, als ob es sich bei jedem Stadtbezirk um eine eigenständige Gemeinde handeln würde – also nach Art. 27 Abs. 3 Nr. 1 a GLKrWG. Die Bezirksausschüsse sind jedoch nach § 1 Abs. 2 Bezirksausschuss-Satzung lokale Organe der Landeshauptstadt München und keine Organe eigenständiger Gemeinden. Sie haben auch auf Stadtbezirksebene nicht die einer Gemeinde nach allgemeiner Rechtsauffassung als Kernbereich des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG, Art. 11 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Bayern - BV) zustehenden kommunalen Hoheiten, wie Finanzhoheit (autonome Erhebung von Steuern und Abgaben), Personalhoheit (autonome Einstellung von Beschäftigten) oder Planungshoheit (autonome Bauleitplanung in ihrem Hoheitsgebiet). Richtig wäre es daher pro Stadtbezirk nur einen anhand der Einwohnerstärke berechneten Bruchteil der gemäß Art. 27 Abs. 3 Nr. 1 b GLKrWG speziell für das Stadtgebiet München festgesetzten 1.000 Unterstützungsunterschriften zu verlangen.
Seit es die Regelung gibt, hat es keine Partei mehr geschafft
Nach Ansicht der ÖDP ist die Umsetzung der Wahlgesetze durch die Stadt München eindeutig rechtswidrig: Nur ein Fünftel der vorgeschriebenen Eintragungsstellen einzurichten und fast achtmal soviel Unterstützungs-unterschriften zu verlangen, als es die Absicht des Gesetzgebers gewesen sein kann, führt dazu, dass es keiner einzigen Partei gelingt als neue Liste zur Wahl anzutreten – und das schon seit 1996.
„Es ist absurd für die Wahlzulassung zur Stadtratswahl in München 1.000 Unterschriften zu verlangen und für die politisch weniger bedeutsamen Bezirksausschusswahlen stadtweit 7.620 Unterschriften zu fordern“, so Leo Meyer-Giesow (ÖDP).
„Es ist nicht zu verstehen, warum Parteien, die sogar im Stadtrat vertreten sind, Unterschriften sammeln müssen, um in den Stadtteilen antreten zu dürfen“, kritisiert Thomas Prudlo, der ÖDP-Stadtvorsitzende, das Wahlgesetz.
Immerhin in acht Stadtteilen dürfen ÖDP Kandidaten am 16. März dennoch antreten. Aber auch nur, weil sie dort bereits im BA vertreten waren oder eine gemeinsame Liste mit einer Partei aufgestellt haben, die im Landtag vertreten ist. „Es ist doch absurd, dass Parteien zur Stadtteilwahl zugelassen werden, wenn sie im Landtag sitzen, aber Parteien die Stadtrat vertreten sind außen vor bleiben müssen“, sagt Prudlo.
Tobias Ruff
stellv. Vorsitzender ÖDP-München
(V.i.S.d.P.)
Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)y
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