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Pressemitteilung

Zum derzeitigen Nichtraucherschutzgesetz:

Wie Sie wissen, ist seit 1. August das neue "aufgeweichte" Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Inzwischen hat das Umwelt- und Gesundheitsministerium auch Vollzugshinweise erlassen, die über die Bezirksregierungen an die zuständigen Behörden weitergeleitet wurden: Vollzugsbehörden sind die Kreisverwaltungs behörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Es lohnt sich, diese Vollzugshinweise genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn die Behörden vor Ort müssen jetzt das schwer vollziehbare neue Gesetz mit unnötigem Aufwand vollziehen. Dazu folgende Stellungnahme der Münchner ödp:


a) allgemein:


"Das neue aufgeweichte Nichtraucherschutzgesetz ist ein schwer vollziehbarer bürokratischer Paragraphendschungel. Es ist das absolute Gegenteil von Gesetzesvereinfachung und Entbürokratisierung. CSU und FDP haben den Nichtraucherschutz wahltaktischen Erwägungen geopfert. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens ist dagegen problemlos zu vollziehen". Einige Beispiele aus der ministeriellen Anweisung:


b) zu Punkt 3a:


"In getränkegeprägten Gaststätten bis 75 m2 ist der Nichtraucherschutz komplett aufgehoben. Auch das Ministerium braucht mehrere Seiten, um zu erklären, wann eine Gaststätte getränkegeprägt ist und gibt dann den Kontrolleuren die Richtlinie an die Hand, dass die "Anzahl der Gerichte untergeordnet gegenüber dem Getränkean- gebot" sein soll. Das muss man sich mal vorstellen! Sollen die Vollzugsbehörden nachzählen, ob mehr Getränkesorten im Kühlschrank stehen als Gerichte auf der Karte?"


c) zu Punkt 3b:


"Auch die Begrenzung auf 75 Quadratmeter löst ein Durcheinander aus, weil nämlich die Theke ausdrücklich nicht dazu gerechnet wird. Wenn also ein Gastwirt mit etwas mehr als 75 m2 Gastraum die Theke verlängert, gilt kein Nichtraucherschutz. Absurder geht es nicht."


d) zu Punkt 4c:


"Am schwersten vollziehbar ist aber die Diskothekenregelung: In einer Diskothek darf künftig in einem Nebenraum wieder geraucht werden, wenn die Besucher dieses Raums mindestens 18 Jahre alt sind (Ausweiskontrolle!?) und wenn nicht getanzt wird. Da wird der Vollzugsbeamte vor lustige Fragen gestellt: Schunkeln die jetzt? Ist das schon Tanzen? Darf man rhythmisch mit dem Körper zucken oder muss man dafür in einen anderen Raum?" Übrigens: Am Donnerstag den 20.8. hat das Bayerische Innenministerium das von der ÖDP initiierte Volksbegehren Nichtraucherschutz offiziell zugelassen und die Eintragungsfrist veröffentlicht: Vom 19. November bis 2. Dezember 2009 können sich die bayerischen Wahlberechtigten in den Rathäusern eintragen. Ziel der Initiative ist "die Rücknahme des seit 1. August geltenden aufgeweichten Nichtraucherschutz- gesetzes“. Das zuvor geltende Gesetz soll wieder eingeführt werden, allerdings ohne das Schlupfloch, das die zahlreichen Raucherclubs ermöglichte.


Mit freundlichen Grüßen


Herbert Brunner

Pressebeauftragter (V.i.S.d.P.)

Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)

Stadtverband München Brienner Str. 46/V,

80333 München

Fon 089/452 474 15 × Fax 089/550 699 86

E-Mail presseoedp-muenchen.dewww.oedp-muenchen.de

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